Was bedeutet Impressumspflicht seit dem DDG?
Die Impressumspflicht verpflichtet dich als Anbieter eines digitalen Dienstes, Angaben zu deiner Person oder deinem Unternehmen öffentlich bereitzustellen. Bis Mai 2024 stand die Regel in § 5 TMG, heute findest du sie in § 5 DDG. Inhaltlich hat sich kaum etwas geändert, vor allem die Begriffe wurden an den europäischen Digital Services Act angepasst. Wichtig für dich: Verweise wie „Angaben gemäß § 5 TMG“ sind veraltet und sollten durch „Angaben gemäß § 5 DDG“ oder schlicht durch die Überschrift „Impressum“ ersetzt werden. Prüfe dazu auch ältere Vorlagen und Impressum-Generatoren, die du früher genutzt hast.
Wer braucht ein Impressum?
Ein Impressum brauchst du, sobald dein Angebot geschäftsmäßig ist. Das gilt für Unternehmen und Selbstständige, aber auch für Blogger, Content Creator und Affiliate-Marketer. Entscheidend ist nicht, ob du Gewinn erzielst, sondern ob dein Angebot auf Dauer angelegt ist und einen wirtschaftlichen Bezug hat, etwa durch Werbebanner, Affiliate-Links, Sponsoring oder den Verkauf digitaler Produkte. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind nicht befreit. Nur rein private Seiten ohne Werbung, etwa ein Familienalbum, kommen ohne Impressum aus. Wenn du unsicher bist, setze lieber eines: Der Aufwand ist gering, das Abmahnrisiko dagegen real.
Diese Pflichtangaben gehören ins Impressum
Welche Angaben du brauchst, hängt von deiner Situation ab. Diese Punkte solltest du als Checkliste durchgehen:
- Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift, bei Unternehmen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte
- E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, zum Beispiel Telefonnummer oder Kontaktformular
- Handelsregister und Registernummer, falls du eingetragen bist
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Zuständige Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen bei reglementierten Berufen
- Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte nach § 18 MStV, wenn du redaktionell arbeitest
Alle Angaben müssen aktuell und korrekt sein. Ändern sich Adresse oder Steuernummern, passe das Impressum sofort an.
So bindest du das Impressum richtig ein
Dein Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis hat sich ein Link mit der Bezeichnung „Impressum“ im Footer bewährt, der auf jeder Unterseite sichtbar ist. Von jeder Seite aus sollte das Impressum mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Achte darauf, dass der Link auch auf dem Smartphone gut sichtbar und klickbar ist und nicht hinter Cookie-Bannern oder Scroll-Effekten verschwindet. Verwende die eindeutige Bezeichnung „Impressum“ und keine reine Bildgrafik ohne Text, damit Besucher und Suchmaschinen die Seite zuverlässig finden.
Online-Shop und E-Commerce: Zusätzliche Angaben
Betreibst du einen Online-Shop, reichen die Standardangaben allein nicht aus. Neben einem vollständigen Impressum musst du Verbraucher vor Vertragsschluss unter anderem über Preise inklusive Umsatzsteuer, Versandkosten, Zahlungsarten, wesentliche Produkteigenschaften und das Widerrufsrecht informieren. Diese Angaben gehören in der Regel in AGB, Widerrufsbelehrung und auf die Produktseiten, nicht ins Impressum selbst. Besitzt du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gehört sie ins Impressum. Der Hinweis auf die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist seit deren Abschaltung im Juli 2025 nicht mehr nötig. Prüfe zusätzlich, ob für deinen Shop Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung gelten.
Affiliate Marketing: Kennzeichnung statt Impressum
Im Affiliate Marketing ist das Impressum nur die halbe Miete, denn zusätzlich musst du Werbung klar kennzeichnen. Das Impressum selbst muss nicht darauf hinweisen, dass du Partnerlinks nutzt. Stattdessen machst du kommerzielle Inhalte dort kenntlich, wo sie auftauchen, zum Beispiel mit „Werbung“ oder „Anzeige“ am Beitragsanfang oder direkt am Link. Ein zusätzlicher allgemeiner Hinweis auf einer eigenen Seite deiner Website schafft Transparenz und Vertrauen. Dieselben Regeln gelten für Social-Media-Beiträge mit Partnerlinks, wo dir zudem die integrierten Werbekennzeichnungen der Plattformen helfen.
Social Media: Impressum auf deinen Profilen
Auch geschäftlich genutzte Profile auf Instagram, TikTok, YouTube und Facebook brauchen ein Impressum. Viele Plattformen bieten dafür ein eigenes Feld oder einen Info-Bereich, bei Facebook-Seiten etwa einen Abschnitt für das Impressum. Wo es kein eigenes Feld gibt, verlinkst du in der Profilbeschreibung oder in der Bio auf das Impressum deiner Website. Es muss von deinem Profil aus in höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Nutzt du eine Multi-Link-Seite, setze den Impressum-Link dort gut sichtbar ein. Der Link sollte dauerhaft im Profil stehen und nicht nur in einzelnen Beiträgen.
Kostenloser Webspace für dein Impressum
Hast du noch keine eigene Website, kannst du dein Impressum auf kostenlosem Webspace ablegen und aus deinen Profilen darauf verlinken. Anbieter wie Lima-City stellen dir dafür Webspace ohne Grundgebühr bereit. Du legst eine einfache HTML-Seite mit deinen Angaben an und verlinkst sie in deiner Bio. Achte darauf, dass die Seite dauerhaft erreichbar ist, die Adresse stabil bleibt und keine fremde Werbung deine Pflichtangaben überdeckt. Für größere Projekte lohnt sich später ein eigenes Hosting-Paket.
Häufige Fragen zur Impressumspflicht
Brauche ich für einen privaten Blog ein Impressum?
Nur rein private Angebote ohne Werbung, Affiliate-Links oder Einnahmen sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Sobald du Anzeigen schaltest, Produkte verkaufst oder Partnerlinks setzt, ist dein Angebot geschäftsmäßig und du brauchst ein Impressum nach § 5 DDG. Im Zweifel ist ein Impressum die sichere Wahl.
Reicht ein Postfach als Anschrift im Impressum?
Nein. Du musst eine ladungsfähige Anschrift angeben, unter der dir Schriftstücke zugestellt werden können. Ein Postfach genügt nicht. Wenn du deine Wohnadresse nicht veröffentlichen möchtest, kann ein Impressumservice mit Geschäftsadresse eine Lösung sein.
Muss ich meine Telefonnummer im Impressum angeben?
Eine Telefonnummer ist nicht zwingend vorgeschrieben. Du brauchst aber eine E-Mail-Adresse und einen weiteren Weg für eine schnelle, direkte Kontaktaufnahme, zum Beispiel ein Kontaktformular, das zeitnah beantwortet wird.
Was passiert bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum?
Mitbewerber und Verbände können dich kostenpflichtig abmahnen, zusätzlich drohen Bußgelder der Aufsichtsbehörden. Prüfe dein Impressum daher regelmäßig, besonders nach Änderungen bei Adresse, Rechtsform oder Steuernummern.